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Ihr Kompass für Steuer- & Erbrecht

Erbrecht und Erbschaftsteuer sind keine Nebenschauplätze – sie entscheiden über Vermögen, Familienfrieden und unternehmerische Kontinuität. Doch Begriffe wie Nachlass, Pflichtteil, Abkömmling oder Steuerfreibetrag wirken oft technisch, abstrakt und unnötig kompliziert.

Das LEGATUM Glossar schafft Klarheit.

Wir erläutern zentrale Begriffe aus dem Erb- und Steuerrecht präzise, verständlich und auf den Punkt – für Erblasser, Erben, Testamentsvollstrecker und Vermögensinhaber, die fundierte Entscheidungen treffen wollen.

Kein juristisches Fachchinesisch.
Keine unnötige Komplexität.
Sondern Orientierung mit Substanz.

So gewinnen Sie Sicherheit bei der Nachlassplanung, erkennen steuerliche Risiken frühzeitig und nutzen Gestaltungsspielräume bewusst.

Und wenn ein Begriff vertieft werden soll, führen Sie unsere weiterführenden Fachbeiträge gezielt in die nächste Ebene der Vermögensstrategie.

Abgeltungssteuer
Endbesteuerung auf Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden) mit einem festen Steuersatz. 

Berliner Testament
Ehegattentestament, in dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen; gemeint ist häufig die doppelte Erbfolge zu Gunsten der Kinder erst nach dem Tod beider Ehegatten. 

Bindungswirkung
Rechtliche Wirkung, durch die ein Testierender an seine letztwilligen Verfügungen gebunden ist, wenn diese wirksam errichtet wurden. 

Erbe / Erbin
Natürliche Person oder juristische Person, die durch den Tod eines Menschen Vermögen und Rechte (sowie Pflichten) erhält. 

Erbfolge
Rechtliche Reihenfolge, nach der Vermögen auf Erben übergeht – gesetzlich, durch Testament oder Erbvertrag geregelt. 

Erbschaftsteuer
Steuer auf den Vermögensanfall durch Erbschaft; die Höhe richtet sich nach Steuerklasse, Wert des Erwerbs und Freibeträgen. 

Erbschaftsteuer-Freibetrag
Persönlicher Freibetrag, der dem Erwerber von Todes wegen zustehende Vermögensanteile steuerfrei stellt (z. B. 400.000 € für Kinder). 

Freibetrag
Betrag, bis zu dem Erwerbe (durch Erbschaft oder Schenkung) steuerfrei bleiben; abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Gesetzliche Erbfolge
Erbfolge, die nach Gesetz greift, wenn kein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Gemeinschaftliches Testament
Ein Testament, das von zwei Personen (i. d. R. Eheleuten) gemeinsam errichtet wird.

Nachlass
Das gesamte Vermögen (inklusive Schulden) einer verstorbenen Person zum Todeszeitpunkt. 

Nachlassplanung
Systematische Gestaltung von Übergängen zu Lebzeiten und nach dem Tod; mit Ziel Steuerlast zu minimieren, Rechte zu sichern und Streit zu vermeiden. 

Nießbrauch
Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen (z. B. Wohnrecht), oft genutzt, um steuerliche Werte von Schenkungen oder Erbschaften zu reduzieren. 

Pflichtteil
Gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige, selbst wenn diese im Testament enterbt sind.

Schenkung
Unentgeltliche Vermögensübertragung zu Lebzeiten; steuerpflichtig nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Schenkungsteuer
Steuer auf den Vermögensanfall durch Schenkung; Freibeträge sind in regelmäßigen Zehnjahreszyklen erneuerbar. 

Steuerliche Freibetragsnutzung
Strategische Ausnutzung persönlicher Steuerfreibeträge (z. B. durch gestaffelte Schenkungen). 

Steueroptimierte Vertragsgestaltung
Gestaltung von Rechtsgeschäften (z. B. Übergabeverträge, Nießbrauchregelungen), um steuerliche Belastungen zu reduzieren.

Testament
Persönliche, einseitige, formbedürftige Verfügung über den letzten Willen. 

Testamentsvollstreckung
Durchsetzung des letzten Willens durch einen bestellten Testamentsvollstrecker. 

Vermächtnis
Vermögenszuwendung durch Testament ohne Erbenstellung. 

Vermögensübertragung
Jede Form der Übertragung von Vermögen – vorweggenommene Erbfolge zählt dazu. 

Wohnrecht
Recht, in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein; häufig steuerlich relevant bei Nießbrauchgestaltungen.